Sicherheit
Schiffssicherheit
Der Beförderer verpflichtet sich, die Reise mit einem den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechenden Schiff/Amphibus durch zu führen. Reisende sind verpflichtet, sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten, insbesondere allen die Sicherheit und Ordnung an Bord betreffenden Anordnungen der Schiffsleitung oder eines sonstigen vom Beförderer Bevollmächtigten Folge zu leisten. Der Beförderer darf Reisende, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Beförderung ohne weiteres ausschließen. Es besteht in diesem Falle kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung und/oder Kontrolle von Personen und Handgepäck vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird dieses abgelehnt, hat der Beförderer das Recht, die Beförderung zu verweigern, ohne ein bereits bezahltes Entgelt zu erstatten.