Cityschiffahrt H.Gabriel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen von Splash Tour Lübeck    u. City Schiffahrt H. Gabriel Lübeck      

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firmen Splash Tours Lübeck und City Schiffahrt H. Gabriel Lübeck, Helge Gabriel, Wallstraße 17, 23560 Lübeck, im nachfolgenden Beförderer genannt, gelten für Linien-, Sonder- und touristische Fahrten, die im Rahmen der Beförderung von Personen durchgeführt werden. Die AGB sind u. a. durch Aushang in den Verkaufs- und Geschäftsstellen, auf den Schiffen und dem Amphibienbus (im folgenden Amphibus), im Internet unter www.splashtour-luebeck.de bzw. www.cityschifffahrt.de  oder auf Anfrage durch Aushändigung bekannt gemacht und werden Bestandteil des Beförderungsvertrages.      
Mit der Entgegennahme des Fahrscheines, der Bestätigung der Beförderungsleistung für Gruppenreisen oder letztendlich durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erkennt der Passagier, Besteller oder Absender die AGB an. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Beförderers wird ausdrücklich widersprochen; sie erlangen zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit, sofern nicht vor Abschluss des Vertrages zwischen den Vertrag schließenden Parteien Einigkeit über eine ganze oder teilweise Nichtanwendung der AGB in schriftlicher Form erzielt wurde.      
Änderungen oder Ergänzungen der AGB bleiben dem Beförderer vorbehalten. Sie treten vom Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung durch Aushang in den Geschäftsstellen oder durch Aushändigung in Kraft.      
1. Beförderungsvertrag   Reisende und ihr Handgepäck werden nur befördert, wenn zuvor ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zu unseren Bedingungen schon durch die Inanspruchnahme der Leistung - spätestens durch Zahlung des tariflichen Entgelts - und Aushändigung der Fahrkarte bzw. der Freifahrtbescheinigung zustande. Zuschläge, Reservierungen etc. gelten als Fahrkarten im Sinne dieser AGB.        
Welche Gegenstände und Fahrzeuge von der Beförderung auszuschließen sind, entscheidet der Kapitän bzw. der Abfertigungsmitarbeiter unter Berücksichtigung der Schiffssicherheit. Waffen, gefährliche Güter und Stoffe sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder deren Mitführen nicht genehmigt ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und bei sich nächst bietender Gelegenheit auf Kosten des Besitzers an Land geben.    

Der Beförderer verpflichtet sich nur zur Beförderung des Reisenden und seines Handgepäcks. Weitere Leistungen wie Verpflegung usw. sind nur eingeschlossen, wenn dies nach Maßgabe des Tarifs besonders vereinbart wird. Schwerbehinderten und Körperbehinderten sind gegen Vorlage ihres Ausweises Sitzplätze freizumachen. Entsprechendes gilt auf Ersuchen des Bordpersonals für gebrechliche oder anderweitig hilfsbedürftige Personen sowie für Reisende, die Speisen der Gastronomie einnehmen wollen.

  
Der Kapitän - auch sein Stellvertreter - hat aus Gründen der Schiffssicherheit oder zur Einhaltung der AGB das Recht, Gäste zum Verlassen von Sitzplätzen und Fahrgasträumen zu veranlassen.        
Bei Reservierungen vergeben wir nur Sitzplätze in unserem Salon. Eine freie Platzwahl ist aus organisatorischen Gründen daher nicht möglich bzw. bedarf der Absprache.      
  

Von der Beförderung sind ausgeschlossen:  

Betrunkene Personen oder solche, die den Anstand verletzen oder diese Geschäftsbedingungen nicht beachten. Personen, die wegen allgemeiner oder ansteckender Erkrankung, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig sind oder aus Gründen die Mitreisende körperlich oder seelisch behindern würden.
Personen, die sich den Anordnungen des Beförderers oder der Schiffsleitung widersetzen.
Personen, die aufgrund falscher Angaben eine Beförderung gebucht haben. Personen, die durch ihr Verhalten den Frieden an Bord stören. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
     

Bei einem Ausschluss von der Beförderung besteht in keinem Fall ein Ersatzanspruch auf bereits gezahlte Fahr- oder Frachtgelder oder auf Ersatz der durch den Ausschluss von der Beförderung dem Passagier entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

     

Der Reisende ist für alle dem Beförderer aus dem Abs. I entstehenden Folgen und Schäden in vollem Umfang verantwortlich.

Tritt der Beförderer vom Beförderungsvertrag zurück, erstattet er dem Reisenden das volle Beförderungsentgelt, soweit im Voraus bezahlt wurde. Weitergehende Erstattungen für Folgekosten des Reisenden oder Absenders werden vom Beförderer ausgeschlossen.     Dem Reisenden ist untersagt, Schiffsräume, -einrichtungen oder –gegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen, Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu beschädigen oder Gegenstände jedweder Art von Bord des Schiffes zu werfen. Rauchverbote, insbesondere in den Fahrgasträumen der Fahrgastschiffe, sind strikt zu befolgen.             

Schiffssicherheit             

Der Beförderer verpflichtet sich, die Reise mit einem den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechenden Schiff/Amphibus durch zu führen. Reisende sind verpflichtet, sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten, insbesondere allen die Sicherheit und Ordnung an Bord betreffenden Anordnungen der Schiffsleitung oder eines sonstigen vom Beförderer Bevollmächtigten Folge zu leisten. Der Beförderer darf Reisende, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Beförderung ohne weiteres ausschließen. Es besteht in diesem Falle kein Rückerstattungsanspruch.              Darüber hinaus ist der Reisende verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.              Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung und/oder Kontrolle von Personen und Handgepäck vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird dieses abgelehnt, hat der Beförderer das Recht, die Beförderung zu verweigern, ohne ein bereits bezahltes Entgelt zu erstatten.          

2. Rücktritt und Reklamationen              

Beförderer und Reisende sind bis zum Antritt der Reise jederzeit zum Rücktritt berechtigt.
          

2.1 Gebühren für Reiserücktritt:   Für den Reiserücktritt gem. Ziffer 2 leistet der Vertragspartner dem Beförderer folgenden Ersatz:   2.1.1       30-15     Tage vor Reisebeginn:   10% des Beförderungsentgelts (Mindestens € 5,-)  
2.1.2       14-8       Tage vor Reisebeginn:
   25% des Beförderungsentgelts  
2.1.3       7-4          Tage vor Reisebeginn:
   50% des Beförderungsentgelts  
2.1.4       weniger als 4 Tage vor Reisebeginn (oder Nichterscheinen):

100% des Beförderungsentgelts

2.2 Für Änderungen von bereits getätigten Reservierungen durch den Kunden  wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- pro Änderung erhoben.             

2.3
Erstattungsansprüche für nicht benutzte Fahrscheine gem. Ziffer 2.1 müssen schriftlich binnen 14 Tagen bei der Hauptgeschäftsstelle des Beförderers unter Vorlage der Originalfahrkarten gemeldet werden. Für verloren gegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet und keine Rückerstattung gewährt.          

2.4 Reklamationen über die Ausführung des Beförderungsvertrages sind beim Beförderer binnen einer Frist von sechs Wochen vollständig beschrieben anzumelden. Die Frist beginnt mit der Reisebeendigung, spätestens jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Reisende von der Reklamation Kenntnis erlangt hat. Wird die Reklamation später angemeldet, hat dieses zur Folge, dass entsprechende Ansprüche gegenüber dem Beförderer verloren gehen können.          

2.5
Ebenso erfolgt keine Erstattung bei (Rück-) Reisen mit Verkehrsmitteln Dritter.  

2.6 Für erworbene Gutscheine gewähren wir keine Rückerstattung. Die Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für 3 Jahre.

  


3. Fahrplan

Der Fahrplan ist unter Voraussetzung normaler Witterungs– und Wasserverhältnisse aufgestellt, so dass eine Gewähr für die Einhaltung der Ankunft– und Abfahrtzeiten nicht übernommen werden kann.           Der Beförderer behält sich ausdrücklich die Änderung der Fahrpläne, den Ausfall von Fahrten und jede sonstige Dispositionsänderung vor, soweit dies aufgrund von besonderen Wind- und Wetterverhältnissen im Schiffsverkehr, behördlichen Weisungen oder Gründen der Schiffssicherheit erforderlich ist.
Die Sicherheit der Passagiere und des Schiffes bzw. des Amphibusses stehen im Vordergrund. Zu solchen Änderungen ist auch der Kapitän berechtigt. Sofern es die genannten Gründe erfordern, darf der Kapitän die Anzahl der an Bord zu nehmenden Fahrgäste beschränken. Für dadurch etwa entstehende Schäden schließt der Beförderer jegliche Haftung aus. Der Beförderer behält sich auch ausdrücklich Fahrtunterbrechungen, Wechsel der Schiffe bzw. des Amphibusses, Reisewegabweichungen, Änderungen des Abfahrts- und Ankunftsorte infolge ungünstiger Wetter- oder Tidebedingungen, technische Ausfälle sowie Änderungen oder Ausfälle infolge vom Beförderer nicht zu vertretender Umstände und alle Dispositionen vor, die mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse im Schiffsverkehr erforderlich sind. Der Beförderer ist im Falle einer nicht von ihm zu vertretenden Verhinderung des Einsatzes des Amphibienbusses nicht verpflichtet, die Reise mit diesem Amphibienbus durchzuführen. Er kann als Ersatz jedes eigene oder gecharterte Schiff verwenden, und ist ferner bis zum Antritt der Reise befugt, das vorgesehene Schiff bzw. den Amphibus durch ein gleichwertiges Schiff oder Beförderungsmittel zu ersetzen oder ersatzweise alternative Fahrrouten anzubieten.
     

Der Fahrgast hat sich rechtzeitig, mindestens aber 10 Minuten, vor Antritt der Beförderung am Ablegeplatz einzufinden. Sollte der Reisende diese Einfindungsfristen nicht einhalten, ist der Beförderer berechtigt reservierte Fahrzeug- und/oder Personenplätze anderweitig zu disponieren.

     

4. Beförderungsentgelte

Die jeweils gültigen Tarife für den Personenverkehr sind an den An- und Ablegestellen sowie in den Verkehrsmitteln ausgehängt bzw. ausgelegt und stehen im Internet. Auf gewährte tarifliche Ermäßigungen, z. B. Kinderermäßigung, gibt es keine weiteren Ermäßigungen. Sonderfahrten unterliegen besonderen Vereinbarungen. Die Beförderungsentgelte zuzüglich der am Tage der Dienstleistung geltenden spezifischen Steuern und öffentlichen Abgaben sind, soweit sie nicht schon in den Tarifen enthalten sind, in jedem Fall vor Antritt der Reise zu entrichten. Alle Entgelte verstehen sich in Euro. Soweit eine Vorbuchung stattfindet, sendet der Beförderer dem Reisenden eine Rechnung zu. Der Rechnungsausgleich durch den Reisenden an den Beförderer hat ohne gebührenfrei, ohne Ermäßigung, Aufschub oder Verrechnung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, spätestens aber bei Beginn der Beförderung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Reisende in Verzug. Die entstehenden Verzugskosten können ihm gemäß der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.     


5. Fahrkarten

Die Fahrkarten sind bei den Fahrkartenausgaben des Beförderers an den Ablegestellen, bei Reisebüros oder bei den eigens hierfür bestellten Stellen (z. B. Buchungsagenten) oder im Internet zu lösen.
Jeder Fahrgast muss bei Antritt der Fahrt mit einem gültigen Fahrausweis versehen sein. Er hat den amtlichen Nachweis für eine tarifliche Fahrpreisermäßigung ständig bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen; der Nachweis ist Bestandteil der ermäßigten Fahrkarte. Fahrgäste, die aus irgendeinem Grund keinen Fahrausweis mehr erhalten konnten, haben sich sofort beim Fahrkartenprüfer zu melden. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis getroffen, erhebt der Beförderer unverzüglich den Fahrpreis zuzüglich des jeweils gültigen Aufgeldes, z. Zt. € 60,--.
Der Beförderer verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Ein Fahrausweis ist nicht übertragbar.  Jeder Fahrgast ist verpflichtet, seinen Fahrausweis unaufgefordert bei Betreten des Schiffes oder des Amphibusses dem Fahrkartenprüfer vorzuzeigen. Die Fahrscheine und Kontrollabschnitte dürfen nur von einem vom Beförderer Bevollmächtigten abgetrennt und entwertet werden. Fahrkarten, deren Kontrollabschnitt vor der Kontrolle des vom Beförderer Bevollmächtigten entfernt wurde, verlieren die Gültigkeit. Fahrkarten, die vor Bekanntmachung einer Preisänderung erworben wurden, bleiben von einer solchen Preisänderung unberührt. Platzreservierungen gelten nur in Verbindung mit einer Fahrkartenbestellung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht. Im Voraus bestellte Leistungen werden mittels Kreditzahlung, Lastschrift oder Überweisung bezahlt.
Fahrausweise, deren Inhalt unbefugt geändert worden ist, werden als ungültig ersatzlos eingezogen. Das tarifliche Entgelt wird nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahrausweises vom Fahrgast erhoben. Weigert sich der Fahrgast, das Entgelt zu bezahlen, ist er von der Beförderung auszuschließen.
     


6. Restauration an Bord

Ein Preisverzeichnis für möglicherweise angebotene Speisen und Getränke liegt auf den Tischen gemäß § 4 der VO über Preisauszeichnungen aus. Beschwerden über den Restaurationsbetrieb sind der Schiffsleitung zuzuleiten. Der Verzehr von selbst mitgebrachten alkoholischen Getränken in den Salons ist nicht erlaubt. Ein Verzehr auch von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord des Amphibienbusses ist streng untersagt.      

Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist das Personal berechtigt, die Speisen und Getränke bis zum Ende der Reise sicher zu stellen.

7. Verlassen des Schiffes / Amphibusses  

Reisende sind für das rechtzeitige Verlassen des Schiffes bzw. Amphibusses selbst verantwortlich.      


8. Haftung

Der Beförderer haftet für einen Schaden, der durch Tod oder Körperverletzung eines Reisenden während der Beförderung, wenn das den Schaden verursachende Ereignis entweder auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden des Beförderers, seiner in Ausübung ihrer Verrichtung handelnden Bediensteten oder Beauftragten oder, sofern sich der Beförderer eines gecharterten Schiffes/Amphibusses bedient, auf einem entsprechenden Verschulden des Vercharterers sowie der in Ausübung ihrer Verrichtung handelnden Bediensteten oder Beauftragten des Vercharterers beruht. Die Beförderung beginnt für Reisende beim Betreten des Anlegers, zu dem auch Rampen und Gangways gehören, und endet mit Verlassen des Schiffes/Amphibusses. Gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich, rechtlichen Sondervermögen haftet der Beförderer, seine Vertreter und diejenigen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten bedienen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.               Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Beförderers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beförderers oder Dritten, für die sie einzustehen haben, beruhen.     

Soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung dennoch aufgrund gesetzlicher Vorschrift zulässig sein sollte, nimmt der Beförderer dieses in Anspruch. Die Haftung für Folgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

8.3 Verjährung   

Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Reisenden oder wegen Verlustes oder Beschädigung von Gepäck unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfristen.  Die Verjährungsfrist beginnt bei Körperverletzung mit dem Tag Beförderung. Bei Tod während der Reise an dem Tag, an dem der Reisende hätte ausgeschifft werden sollen und bei Körperverletzung während der Reise, wenn diese den Tod des Reisenden nach der Ausschiffung zur Folge hat, mit dem Tag des Todes, vorausgesetzt, dass diese Frist einen Zeitraum von drei Jahren vom Tag der Ausschiffung an nicht überschreitet.
bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck mit dem Tage der Ausschiffung oder mit dem Tag, an dem die Ausschiffung hätte erfolgen sollen, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.
          

9. Haftung und Obliegenheiten des Kunden   

Der Reisende haftet dem Beförderer und seinen in Ausübung ihrer Verrichtung handelnden Bediensteten oder Beauftragten für alle schuldhaft zugefügten Schäden, insbesondere auch für durch Nichtbeachtung dieser Beförderungsbestimmungen verursachte Schäden.
Der Reisende muss äußerlich erkennbare Beschädigungen von Gepäck sowie von sonstigen Gütern bis zur Ausschiffung im Terminal bzw. bis zur Rückgabe schriftlich anzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen von Gepäck sowie Verlust von anderen Gütern müssen innerhalb von 15 Tagen, in allen übrigen Fällen innerhalb von 3 Tagen nach dem Tage der Ausschiffung, dem Beförderer gegenüber oder einem von diesem Bevollmächtigten schriftlich angezeigt werden.     


10. Änderungen der Geschäftsbedingungen, widerstreitende AGB

Änderungen der Beförderungsbestimmungen ohne vorherige Anzeige bleiben vorbehalten. Sie haben von ihrer Veröffentlichung durch Aushang in den Geschäftsräumen oder auf der oben genannten Internetseite des Beförderers an Wirkung für alle Beteiligten.              Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden von dem Beförderer nicht anerkannt. Ein gesonderter Widerspruch ist insoweit nicht erforderlich.     


11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Beförderer und Unternehmern, für die der Beförderungs- oder sonstige Vertrag mit dem Beförderer zum Betriebe des Handelsgewerbes gehört, ist Lübeck je nach Streitwert.

Lübeck ist Erfüllungsort für alle Leistungen des Beförderers. Es gilt das Recht der BRD.         



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